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Der Ostalbkreis in finanzieller Schieflage

Der Ostalbkreis steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, die auf mehrere Faktoren zurückzuführen sind:​

 

1. Hohe Defizite der Kliniken Ostalb: Die Kliniken des Landkreises verzeichnen ein jährliches Defizit von etwa 60 Millionen Euro. Selbst bei Umsetzung aller geplanten Sparmaßnahmen würde das Defizit voraussichtlich bei rund 30 Millionen Euro pro Jahr verbleiben. Dieses strukturelle Defizit belastet den Kreishaushalt erheblich.

2. Steigende Sozialausgaben: Der Sozialetat des Landkreises schlägt stark zu Buche, insbesondere die Eingliederungshilfe, für die der Ostalbkreis jährlich etwa 100 Millionen Euro aufbringen muss. Diese hohen Sozialausgaben tragen maßgeblich zur finanziellen Schieflage bei. ​

3. Unzureichende Finanzierung durch Bund und Land: Der Landkreis sieht sich mit Aufgaben konfrontiert, die von Bund und Land übertragen wurden, jedoch nicht ausreichend finanziert sind. Das sogenannte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der bezahlt“) wird hierbei nicht konsequent eingehalten, was zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führt. ​

4. Erhöhung der Kreisumlage: Um die finanziellen Defizite auszugleichen, plant der Ostalbkreis eine Erhöhung der Kreisumlage. Dies würde jedoch die Städte und Gemeinden zusätzlich belasten und deren finanzielle Spielräume weiter einschränken.

5. Fehlende Rücklagen und steigende Schulden: Die finanziellen Rücklagen des Landkreises sind nahezu aufgebraucht. Prognosen zufolge könnte der Schuldenstand bis Ende 2025 auf rund 100 Millionen Euro ansteigen, was die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kreises weiter einschränkt.

Diese Faktoren zusammen haben den Ostalbkreis in eine finanzielle Schieflage gebracht, die ohne strukturelle Reformen und angemessene finanzielle Unterstützung von Bund und Land kaum zu bewältigen ist.

Was passiert, wenn ein Landkreis oder eine Gemeinde insolvent sind?

Eine klassische Insolvenz wie bei Unternehmen gibt es für Landkreise und Kommunen nicht. Stattdessen greifen besondere gesetzliche Regelungen, um die Handlungsfähigkeit der betroffenen Gebietskörperschaft zu sichern.

Mögliche Folgen:

  1. Eingriff der Kommunalaufsicht

    • Die übergeordnete Behörde (meist die Landesregierung oder ein Regierungspräsidium) übernimmt die Kontrolle über die Finanzen.

    • Neue Kredite und größere Ausgaben müssen genehmigt werden.

  2. Haushaltssicherungskonzept

    • Der Landkreis muss ein Konzept vorlegen, um seine Finanzen zu sanieren.

    • Oft werden Sparmaßnahmen beschlossen, z. B. Kürzungen bei freiwilligen Leistungen (z. B. Kultur, Sport, soziale Angebote).

  3. Erhöhung von Steuern und Abgaben

    • Kreisumlage (Beiträge der Gemeinden an den Landkreis) kann steigen.

    • Gebühren für Bürger (z. B. Müllabfuhr, Parkgebühren) könnten erhöht werden.

  4. Verkauf von Vermögenswerten

    • Immobilien, kommunale Betriebe oder Beteiligungen können verkauft werden.

  5. Zusätzliche Finanzhilfen

    • In manchen Fällen hilft das Land mit Sonderzuweisungen oder Entschuldungsprogrammen.

Ein Landkreis kann also nicht „pleitegehen“ wie ein Unternehmen, aber die finanziellen Spielräume werden stark eingeschränkt, und oft leidet die öffentliche Infrastruktur darunter.

 

Eine Kommunalverfassungsklage ist eine Klage von Gemeinden oder Gemeindeverbänden gegen staatliche Maßnahmen, die ihre kommunale Selbstverwaltung verletzen. Dabei berufen sich die Gemeinden auf das in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) garantierte Recht auf Selbstverwaltung.

Beispiele für Kommunalverfassungsklagen:

  1. Finanzielle Ausstattung
    Eine Gemeinde klagt gegen das Land, weil sie unzureichende finanzielle Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhält (z. B. unzureichender kommunaler Finanzausgleich).

  2. Eingriffe in kommunale Planungshoheit
    Eine Stadt klagt gegen eine landesrechtliche Regelung, die ihre Zuständigkeit für die Bauleitplanung erheblich einschränkt.

  3. Gebietsreformen
    Gemeinden wehren sich gegen eine vom Land verordnete Gebietsreform, die sie zu einer Zwangsfusion mit anderen Kommunen verpflichtet.

  4. Entscheidungen über kommunale Einrichtungen
    Eine Kommune klagt gegen ein Landesgesetz, das ihr vorschreibt, bestimmte kommunale Einrichtungen (z. B. Schulen oder Krankenhäuser) zu schließen oder umzustrukturieren.

  5. Beschränkung kommunaler Steuerhoheit
    Eine Gemeinde erhebt Klage, weil ihr durch eine Landesregelung untersagt wird, bestimmte kommunale Steuern oder Abgaben zu erheben.

Solche Klagen werden in der Regel vor den Verfassungsgerichten der Länder oder dem Bundesverfassungsgericht verhandelt, je nachdem, ob es um landes- oder bundesrechtliche Fragen geht

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